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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §16 Abs1;Rechtssatz
Selbst eine bewußt unvollständige Angabe des Asylwerbers iZm einem früheren Aufenthalt in Österreich läßt noch nicht den Schluß zu, daß auch die Behauptungen des Asylwerbers hinsichtlich seiner Fluchtgründe nicht den Tatsachen entsprächen.
Schlagworte
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010778.X04Im RIS seit
20.11.2000