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41/04 Sprengmittel Waffen MunitionNorm
WaffG 1986 §17 Abs2;Rechtssatz
Selbst der Inhaber eines Kiosks, in dessen Nähe sich ein überwiegend von Gastarbeitern frequentierter Gasthausbetrieb befindet, ist außerhalb dieses Kiosks keinen Gefahren ausgesetzt, die signifikant das Sicherheitsrisiko überstiegen, dem jedermann ausgesetzt ist, der als Kraftfahrer oder Fußgänger genötigt ist, des Nachts abgelegene Bereiche des Stadtgebiets zu durchqueren (Hinweis E 21.4.1982, 3879/80).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992011022.X02Im RIS seit
25.04.2001Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012