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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §1 Z1;Rechtssatz
Daß dem Asylwerber gegen "Bezahlung" schikanös eine Waffe in die Hand gedrückt wurde, um ihm dieselbe sogleich wieder abzunehmen und ihn der Begehung verbotenen Waffenbesitzes zu beschuldigen, ist vor dem Hintergrund der außergewöhnlichen Verhältnisse im Kosovo nicht von vorneherein unglaubwürdig.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010778.X02Im RIS seit
20.11.2000