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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2 Z2;Rechtssatz
Die Behörde darf sich im Rahmen der Ermessenübung nicht ohne sachlich gebotene Gründe an jenen von mehreren Solidarschuldnern halten, der gerade nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994160278.X03Im RIS seit
28.01.2002