RS Vwgh 1995/5/31 94/16/0278

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Veröffentlicht am 31.05.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken

Norm

B-VG Art130 Abs2 Z2;
GebG 1957 §28 Abs6;

Rechtssatz

Die Behörde darf sich im Rahmen der Ermessenübung nicht ohne sachlich gebotene Gründe an jenen von mehreren Solidarschuldnern halten, der gerade nach dem vertraglichen Innenverhältnis die Steuerlast nicht tragen soll.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994160278.X03

Im RIS seit

28.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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