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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1968 §16 Abs1;Rechtssatz
Ohne deshalb unglaubwürdig zu sein, konnte der Asylwerber, der ausgesagt hatte, bei einem früheren Aufenthalt in Österreich keine strafbaren Handlungen begangen zu haben, auch angesichts der Tatsache, daß er vom Landesgericht zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben worden ist, der Meinung sein, keine strafbare Handlung begangen zu haben.
Schlagworte
Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung Vorweggenommene antizipative Beweiswürdigung freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010778.X03Im RIS seit
20.11.2000