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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §67a Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1993/03/31 92/01/0402 2 (hier: Zuständigkeit des Einzelmitgliedes ungeachtet des Umstandes, daß das ArbI für einige Verstöße S 10.000,- übersteigende Geldstrafen beantragt hatte).Stammrechtssatz
Im Verwaltungsstrafverfahren geht § 51c VStG als lex specialis dem § 67a Abs 2 AVG vor. Danach sind Berufungen über verfahrensrechtliche Bescheide (mit denen regelmäßig keine Strafen verhängt werden) durch Einzelmitglieder zu erledigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995020081.X01Im RIS seit
08.11.2001