RS Vwgh 1995/6/9 94/02/0489

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Veröffentlicht am 09.06.1995
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Index

90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §43 Abs1 litd;

Rechtssatz

Ein Behindertenparkplatz kann auch für ein bestimmtes Kraftfahrzeug unter Angabe des Fahrzeugkennzeichens auf einer Zusatztafel auf Grund der gesetzlichen Bestimmung des § 43 Abs 1 lit d StVO rechtlich zulässig verordnet werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994020489.X01

Im RIS seit

12.06.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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