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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §44 Abs3;Rechtssatz
Der Gesetzgeber geht nicht notwendig von einer exakten Voraussetzbarkeit und Berechenbarkeit der Abgabenlast und Beitragslast für den zur Leistung Verpflichteten aus (Hinweis E 21.9.1993, 92/08/0064). Es steht diesem auch frei, bei der Gestattung einer Abweichung von der dienstvertraglichen Regelung durch entsprechende Mitteilungsverpflichtungen des Dienstnehmers für eine solche Berechenbarkeit Vorsorge zu treffen.
Schlagworte
Entgelt Begriff Entgelt Begriff ProvisionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080107.X06Im RIS seit
11.07.2001