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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49 Abs1;Rechtssatz
Für die Zurechnung von Leistungen Dritter zum Entgelt ist es nicht erforderlich, daß sie ein Dienstnehmer (über das ihm vom Dienstgeber zu zahlende oder gezahlte Entgelt hinaus) von Dritten für Leistungen erhält, zu denen er aufgrund seines Dienstverhältnisses verpflichtet ist.
Schlagworte
Entgelt Begriff Dienstverhältnis Entgelt Begriff ProvisionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994080107.X03Im RIS seit
11.07.2001