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63/02 GehaltsgesetzNorm
GehG 1956 §12 Abs3;Rechtssatz
Eine Vortätigkeit iSd § 12 Abs 3 GehG ist für die erfolgreiche Verwendung eines Beamten von Bedeutung, wenn sie sich als eine ihrer Ursachen darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994120065.X01Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
24.04.2012