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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
KFG 1967 §103 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 95/03/0057 E 12. Juli 1995Rechtssatz
Das Datum der Zustellung der schriftlichen Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG bildet kein wesentliches Sachverhaltselement einer Übertretung dieser Bestimmung. Auch wenn dem Datum der Zustellung der Aufforderung iSd § 103 Abs 2 KFG insofern rechtliche Bedeutung zukommt, als mit diesem Datum die genannte Frist zu laufen beginnt, kommt diesem Datum die Bedeutung eines Sachverhaltselementes iSd § 44a Z 1 VStG nicht zu (Hinweis: E 29.1.1992, 92/02/0059).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Mängel im Spruch Fehlen von wesentlichen Tatbestandsmerkmalen LenkerauskunftEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995030102.X01Im RIS seit
19.03.2001