RS Vwgh 1995/6/14 95/12/0110

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Veröffentlicht am 14.06.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
65/01 Allgemeines Pensionsrecht

Norm

AVG §38;
BDG 1979 §14 Abs1;
BDG 1979 §14 Abs5;
PG 1965 §55 Abs1;

Rechtssatz

Da § 55 Abs 1 PG seinem Inhalt nach an der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit iSd § 14 Abs 1 PG anknüpft, diese Norm die Erlassung eines (rechtsgestaltenden) Bescheides voraussetzt, liegt in bezug auf das pensionsrechtliche Bemessungsverfahren keine Vorfrage vor, dh die Pensionsbehörden haben beim ersten Tatbestand des § 55 Abs 1 PG nur zu prüfen, ob ein Bescheid der Dienstbehörde nach § 14 BDG 1979 erlassen wurde oder nicht; hingegen ist die Frage, ob die Dienstbehörde einen solchen Bescheid allenfalls hätte erlassen müssen, im pensionsbehördlichen Verfahren unter diesem Gesichtspunkt nicht zu beurteilen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120110.X01

Im RIS seit

17.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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