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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Da § 55 Abs 1 PG seinem Inhalt nach an der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit iSd § 14 Abs 1 PG anknüpft, diese Norm die Erlassung eines (rechtsgestaltenden) Bescheides voraussetzt, liegt in bezug auf das pensionsrechtliche Bemessungsverfahren keine Vorfrage vor, dh die Pensionsbehörden haben beim ersten Tatbestand des § 55 Abs 1 PG nur zu prüfen, ob ein Bescheid der Dienstbehörde nach § 14 BDG 1979 erlassen wurde oder nicht; hingegen ist die Frage, ob die Dienstbehörde einen solchen Bescheid allenfalls hätte erlassen müssen, im pensionsbehördlichen Verfahren unter diesem Gesichtspunkt nicht zu beurteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995120110.X01Im RIS seit
17.09.2001Zuletzt aktualisiert am
24.04.2012