RS Vwgh 1995/6/14 95/12/0051

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Veröffentlicht am 14.06.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
63/02 Gehaltsgesetz
64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

B-VG Art140 Abs1;
B-VG Art7 Abs1;
GehG 1956 §18;
RDG §65;
RDG §68;

Rechtssatz

Im Hinblick darauf, daß das Sachlichkeitsgebot lediglich erfordert, das System des Dienstrechtes, Besoldungsrechtes und Pensionsrechtes derart zu gestalten, daß es im großen und ganzen in angemessenem Verhältnis zu den dem Beamten obliegenden Dienstpflichten steht, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Bezugsregelung im RDG (Hinweis E VfGH 11.12.1986, B 650/85, VfSlg 11193/1986 betreffend § 18 GehG); (hier: kein Anspruch eines Richters auf Abgeltung von Mehrleistungen).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995120051.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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