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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §39 Abs2;Rechtssatz
Daß die Dienstbehörde in jedem Fall von Amts wegen einen Feststellungsbescheid nach § 15 Abs 1 BDG 1979 (hier betreffend das Vorliegen und die Wirksamkeit einer Erklärung nach § 15 Abs 1 BDG 1979) zu erlassen hätte, läßt sich dem BDG 1979 nicht entnehmen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995120110.X08Im RIS seit
17.09.2001Zuletzt aktualisiert am
24.04.2012