RS Vwgh 1995/6/20 94/05/0294

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Veröffentlicht am 20.06.1995
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Index

L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Niederösterreich
L81703 Baulärm Umgebungslärm Niederösterreich
L82003 Bauordnung Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §1;
AVG §39 Abs2;
AVG §42 Abs1;
AVG §9;
BauO NÖ 1976 §116;
BauO NÖ 1976 §118 Abs8;
BauO NÖ 1976 §118 Abs9;

Rechtssatz

Der Nachbar hat nur hinsichtlich rechtzeitig erhobener Einwendungen - von der Geltendmachung der Unzuständigkeit der Baubehörde und der mangelnden Parteifähigkeit und Handlungsfähigkeit des Bauwerbers abgesehen (Hinweis E VS 3.12.1980, 3112/779, VwSlg 10317 A/1980) - einen Rechtsanspruch auf Überprüfung des unterinstanzlichen Bescheides.

Schlagworte

Rechtsfähigkeit ParteifähigkeitHandlungsfähigkeit Prozeßfähigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994050294.X02

Im RIS seit

03.05.2001

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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