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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Der Vorzug eines Garagenplatzes liegt nicht nur im Entfall der mühseligen und zeitraubenden Parkplatzsuche, sondern auch in der geschützten Abstellung des PKW, sodaß auch für den Fall, daß an der "Peripherie" der Stadt ausreichend viele Parkplätze zur Verfügung stünden, diesem Umstand bei der Festsetzung der Höhe des Entgeltes für die Benützung eines Garagenparkplatzes im Stadtzentrum keine entscheidende Bedeutung beigemessen werden kann (Hinweis E 7.5.1990, 89/15/0036).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130037.X02Im RIS seit
24.09.2001