RS Vwgh 1995/6/20 92/13/0037

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Veröffentlicht am 20.06.1995
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §184 Abs1;
UStG 1972 §3 Abs14;

Rechtssatz

Der Vorzug eines Garagenplatzes liegt nicht nur im Entfall der mühseligen und zeitraubenden Parkplatzsuche, sondern auch in der geschützten Abstellung des PKW, sodaß auch für den Fall, daß an der "Peripherie" der Stadt ausreichend viele Parkplätze zur Verfügung stünden, diesem Umstand bei der Festsetzung der Höhe des Entgeltes für die Benützung eines Garagenparkplatzes im Stadtzentrum keine entscheidende Bedeutung beigemessen werden kann (Hinweis E 7.5.1990, 89/15/0036).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130037.X02

Im RIS seit

24.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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