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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Der Annahme einer Übereignung iSd § 14 BAO steht der Umstand, daß die wesentliche Grundlage des Unternehmens nicht in einem einzigen, sondern im Zuge mehrerer, aufeinanderfolgender Rechtsgeschäfte erfolgt ist, nicht entgegen (Hinweis E 16.1.1991, 89/13/0169).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993130088.X05Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009