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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §184 Abs1;Rechtssatz
Im Schätzungswege sind auch Vorsteuern anzuerkennen, allerdings nur dann, wenn als erwiesen angenommen werden kann, daß dem Unternehmer auch Rechnungen iSd § 11 UStG 1972 ausgestellt worden sind, weil die Rechnungserteilung zu den materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges gehört (Hinweis E 13.12.1977, 1347/77, VwSlg 5202 F/1977).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1991130063.X06Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
19.05.2015