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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §42 Abs1;Rechtssatz
Im Hinblick auf die dem Nachbarn gem § 10 Abs 6 Z 5 Bgld BauO auch im Bauplatzerklärungsverfahren im Rahmen des § 94 Abs 3 Bgld BauO eingeräumte Parteistellung hat dieser im Rahmen seiner rechtzeitig erhobenen Einwendungen ein subjektives öffentliches Recht auf Durchführung eines Bauplatzerklärungsverfahrens hinsichtlich aller durch Teilung neugeschaffenen Grundstücke auf Grund des vom Bauwerber gestellten Antrages.
Schlagworte
Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994050329.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009