Index
L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO NÖ 1976 §92 Abs1 Z6 idF 8200-6;Rechtssatz
Auch im Fernmeldewesen müssen jene für die Errichtung und den Betrieb einer Fernmeldeanlage typischen Regelungsaspekte, wie die Sicherung des ungestörten Betriebes anderer Fernmeldeanlagen und die Abwehr von durch die Fernmeldeanlagen typischerweise ausgehenden Gefahren von der Regelungskompetenz als erfaßt angesehen werden (Hinweis E VfGH 15.3.1986, VfSlg 10831 und E VfGH 11.12.1959, VfSlg 3650). Der Bundesgesetzgeber hat im FG iVm der Privatfernmeldeanlagenverordnung unter Inanspruchnahme seiner ihm eingeräumten Kompetenz die Bewilligung von Fernmeldeanlagen geregelt und dabei auch den Aspekt des Schutzes des Lebens und der Gesundheit beachtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993050244.X08Im RIS seit
31.05.2001Zuletzt aktualisiert am
06.08.2009