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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §33 Abs5;Rechtssatz
Verkehrsabsetzbetrag und Arbeitnehmerabsetzbetrag setzen ein bestehendes (aktives) Dienstverhältnis voraus, der Anspruch auf diese Absetzbeträge wird daher durch Pensionsbezüge nicht vermittelt. Verkehrsabsetzbetrag und Arbeitnehmerabsetzbetrag einerseits und Pensionistenabsetzbetrag andererseits schließen einander deshalb im Anwendungsbereich des § 33 Abs 6 EStG 1988 in der Stammfassung aus; nur wenn in einem Jahr ein aktives Dienstverhältnis und ein Pensionsverhältnis gleichzeitig vorliegen, können diese Absetzbeträge kumulativ zum Ansatz kommen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 33, Tz 20; E 9.7.1987, 85/14/0171).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130173.X01Im RIS seit
20.11.2000