RS Vwgh 1995/6/20 92/13/0173

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.1995
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §284 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/11/26 88/15/0030 4

Stammrechtssatz

Einem in der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 284 Abs 1 BAO durch Unterlassung der Durchführung einer vom Bf rechtzeitig beantragten mündlichen Berufungsverhandlung gelegenen Verfahrensmangel fehlt es an der Wesentlichkeit, wenn infolge der für die zu beurteilenden Frage maßgeblichen Rechtslage die belBeh auch in dem Fall, daß der Bf das gesamte Beschwerdevorbringen bereits in der Berufungsverhandlung darlegen hätte können, zu keinem anderen Bescheid hätte kommen können.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1992130173.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten