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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §284 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1990/11/26 88/15/0030 4Stammrechtssatz
Einem in der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 284 Abs 1 BAO durch Unterlassung der Durchführung einer vom Bf rechtzeitig beantragten mündlichen Berufungsverhandlung gelegenen Verfahrensmangel fehlt es an der Wesentlichkeit, wenn infolge der für die zu beurteilenden Frage maßgeblichen Rechtslage die belBeh auch in dem Fall, daß der Bf das gesamte Beschwerdevorbringen bereits in der Berufungsverhandlung darlegen hätte können, zu keinem anderen Bescheid hätte kommen können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992130173.X02Im RIS seit
20.11.2000