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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §14 Abs1;Rechtssatz
Für die Annahme einer Übereignung iSd § 14 BAO kommt es nicht darauf an, ob dabei Vertragspartner der primäre Abgabenschuldner oder ein Dritter ist, weil sich die Haftung auf Abgaben bezieht, die objektiv auf den Betrieb zurückgehen (Hinweis E 4.11.1994, 94/16/0095).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993130088.X06Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
16.10.2009