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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
ABGB §435;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 88/05/0270 E 14. März 1989 RS 1Stammrechtssatz
Wurde ein baupolizeilicher Auftrag an einen Grundeigentümer als Eigentümer der Baulichkeit erteilt, so ist die Berufung eines Dritten, der behauptet als Pächter Superädifikatseigentümer zu sein, als unzulässig zurückzuweisen. Ist der Dritte tatsächlich Eigentümer, so kann er bei einem allfälligen Vollstreckungsverfahren nach § 37 EO vorgehen (Hinweis auf E 15.12.1988 88/06/0206).
Schlagworte
Inhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1Baurecht Mieter Bestandnehmer GewerbebetriebVoraussetzungen des Berufungsrechtes Berufungslegitimation Person des BerufungswerbersSuperädifikatEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993050029.X01Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
24.04.2012