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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1968 §1 idF 1974/796;Rechtssatz
Aus der näheren Darstellung eines bereits bei der Erstbefragung erhobenen Vorbringens, dessen Detaillierung von der Behörde erster Instanz nicht gefordert worden war, kann die Behörde zweiter Instanz noch nicht auf die Unglaubwürdigkeit des Gesamtvorbringens schließen.
Schlagworte
freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994190625.X02Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009