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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Es besteht in der NÖ BauO 1976 keinerlei Regelung, derzufolge eine Baubewilligung für ein bestimmtes Bauvorhaben erst erteilt werden darf, wenn eine andere, unter Umständen damit im Zusammenhang stehende Baubewilligung erteilt worden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995050106.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009