RS Vfgh 1991/10/12 B249/91

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Veröffentlicht am 12.10.1991
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Index

82 Gesundheitsrecht
82/04 Apotheken, Arzneimittel

Norm

B-VG Art18 Abs1
StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung
ApothekenG §9 Abs2
ApothekenG §10
ApothekenG §14 Abs1

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit durch Abweisung eines Antrags auf Verlegung einer öffentlichen Apotheke innerhalb des bewilligten Standortes; denkunmögliche Anwendung des Gesetzes durch Annahme der Ermächtigung zu einer Bedarfsprüfung

Rechtssatz

Gegen §14 Abs1 ApothekenG bestehen weder unter dem Gesichtspunkt des Art18 B-VG noch unter jenem des Art6 StGG, noch aus sonstigen Gründen verfassungsrechtliche Bedenken.

Bei einer dem Wortlaut und dem Sinn des §9 Abs2 iVm §10 ApothekenG entsprechenden Umschreibung des Standortes im Apothekenkonzessions-Bescheid ist davon auszugehen, daß eine Verlegung der Apotheke innerhalb dieses Standortes keine gravierenden Folgen für die klaglose Versorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln hat; dann aber wäre eine Bedarfsprüfung aus öffentlichen Interessen nicht gerechtfertigt.

Der Wortlaut und der systematische Zusammenhang legen geradezu nahe, daß §14 Abs1 ApothekenG eine Bedarfsprüfung nicht verlangt. Dies ergibt sich aus einem Umkehrschluß zu §14 Abs2 ApothekenG.

Trotz Entfall der Existenzgefährdungsprüfung durch die ApothekenG-Nov 1990, BGBl. 362, ist die Behauptung der belangten Behörde, §14 Abs1 ApothekenG wäre dann, wenn er nicht zur Bedarfsprüfung ermächtige, inhaltsleer, unzutreffend. Der verbliebene Text des ApothekenG erlaubt nämlich, dessen §14 Abs1 dahin auszulegen, daß die nach dieser Gesetzesbestimmung erforderliche behördliche Genehmigung der Klarstellung der - allenfalls strittigen - Frage dient, ob die in Aussicht genommene neue Betriebsstätte der öffentlichen Apotheke innerhalb des festgesetzten Standortes (§9 Abs2 ApothekenG) liegt, oder ob die beabsichtigte Verlegung der Apotheke dem Regime des §14 Abs2 ApothekenG unterliegt.

Die Behörde hat §14 Abs1 ApothekenG denkunmöglich angewendet, weil sie davon ausgegangen ist, diese Vorschrift ermächtige sie zu einer Bedarfsprüfung.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Apotheken, Berufsrecht Apotheken, Konzessionserteilung (Apotheken), Erwerbsausübungsfreiheit, Bedarfsprüfung, Determinierungsgebot

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1991:B249.1991

Dokumentnummer

JFR_10088988_91B00249_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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