RS Vwgh 1995/6/20 94/05/0151

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Veröffentlicht am 20.06.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;

Rechtssatz

Die Parteistellung einer Person wird auch nicht dadurch erzeugt, daß die Behörde ihren Antrag einer sachlichen Erledigung zuführt (Hinweis E 15.1.1969, 1756/67, VwSlg 7488 A/1969).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung Parteibegriff Tätigkeit der Behörde

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994050151.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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