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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1294;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/06/09 94/06/0106 1 (hier: Ein derartiges Verschulden stellt es auch dar, wenn der Bf zur Klärung der Eigentumsverhältnisse nicht rechtzeitig, dh innerhalb der Rechtsmittelfrist in das Grundbuch und die Urkundensammlung Einsicht nimmt)Stammrechtssatz
Bei dem Verschulden iSd § 69 Abs 1 Z 2 AVG handelt es sich um ein Verschulden iSd § 1294 ABGB (Hinweis: E 12.9.1966, 859/66, VwSlg 6982 A/1966). Ein derartiges Verschulden stellt es auch dar, wenn in der Erwartung einer günstigen Berufungsentscheidung eine für deren Herbeiführung mögliche Beweisführung (zB Privatgutachten) unterlassen wird (Hinweis E 13.11.1984, 84/07/0135).
Schlagworte
VerschuldenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995060087.X01Im RIS seit
20.11.2000