RS Vwgh 1995/6/22 95/06/0094

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1995
beobachten
merken

Index

20/05 Wohnrecht Mietrecht

Norm

WEG 1975 §1 Abs1;
WEG 1975 §1 Abs2;
WEG 1975 §1 Abs4;

Rechtssatz

Aus § 1 Abs 1, Abs 2 erster Halbsatz und Abs 4 WEG 1975 geht hervor, daß Wohnungseigentum ideelles Miteigentum an einer Liegenschaft ist, verbunden mit dem Recht, eine betimmte Wohnung oder auch andere Teile der Liegenschaft, wie Keller oder Dachbodenräume, ausschließlich zu nutzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995060094.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten