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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AuslBG §28 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1995/03/21 94/09/0375 2Stammrechtssatz
Dem Gesetz ist nicht zu entnehmen, daß die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet wäre, nur die gesetzliche Mindeststrafe zu verhängen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090306.X03Im RIS seit
17.01.2001Zuletzt aktualisiert am
14.11.2016