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L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanNorm
BauRallg;Rechtssatz
Aufgrund der Gestaltung des Vorarlberger Volksboten (Exemplar vom 13.8.1977), in dem das Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg integriert ist und sich weder durch Druck, Größe der Seiten oder Erscheinungsform vom (übrigen) Vorarlberger Volksblatt abhebt, also dem Leser ein einheitliches Bild bietet, ist davon auszugehen, daß auch der Leser, der speziell an Mitteilungen der Landwirtschaftskammer interessiert ist, den gesamten Vorarlberger Volksboten durchblättert bzw liest, sodaß durch den hier vorliegenden Verstoß gegen eine Formvorschrift bei der Auflage von Entwürfen von Flächenwidmungsplänen (hier ist entgegen § 19 Abs 1 Vlbg RPG eine Kundmachung der Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes im Mitteilungsblatt der Landwirtschaftskammer für Vorarlberg unterblieben) die mit dieser Bestimmung intendierte Unterrichtung der Gemeindebürger nicht beeinträchtigt wurde (Hinweis E VfGH 7.12.1994, B 331/94).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994060273.X02Im RIS seit
03.05.2001