RS Vwgh 1995/6/22 93/06/0016

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Veröffentlicht am 22.06.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §38;
AVG §39 Abs2;

Rechtssatz

Fragen von Eigentumsverhältnissen fallen im allgemeinen unter die amtswegige Ermittlungspflicht der Behörden gemäß § 37 ff AVG (hier: in einem Verfahren zur Erlassung eines Abbruchauftrages gem § 44 Abs 3 lit a Tir BauO 1989), eine diesbezügliche Mitwirkungspflicht der Parteien wird nur in Einzelfällen gegeben sein.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993060016.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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