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L22006 Landesbedienstete SteiermarkNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Ein VOR dem (ergänzenden) Einleitungsbeschluß nach § 117 Stmk LBG idF 1984/033 wegen nachträglich in das bereits eingeleitete Disziplinarverfahren einzubeziehender disziplinarrechtlich zu verfolgender Vorwürfe erfolgter Abspruch über die Suspendierung des Beamten gemäß § 106 Abs 3 Stmk LBG idF 1984/033 ist als eigenständiger Bescheid unabhängig vom (angefochtenen) Einleitungsbeschluß zu beurteilen (Hinweis E 11.10.1993, 92/09/0318 und 93/09/0077).
Schlagworte
Besondere verfahrensrechtliche Aufgaben der Berufungsbehörde Spruch des BerufungsbescheidesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994090251.X02Im RIS seit
11.07.2001