RS Vwgh 1995/6/22 94/09/0306

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Veröffentlicht am 22.06.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

B-VG Art140 Abs1;
VStG §51b;

Rechtssatz

Durch das in § 51b VStG vorgesehene Recht jeder Partei, die Vorlage der Berufung an den Unabhängigen Verwaltungssenat zu verlangen, wird im Ergebnis nur jene Situation hergestellt, die sich ergibt wenn keine Berufungsvorentscheidung ergeht. Schon deshalb stehen gegen § 51b VStG keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994090306.X02

Im RIS seit

17.01.2001

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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