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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art144 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):96/19/0292 B 14. März 1996 96/19/0291 B 14. März 1996Rechtssatz
Die Frage der Rechtzeitigkeit einer sogenannten Sukzessivbeschwerde hat sich auf den (verfassungsrechtlich vorgegebenen) einzigen, beim VfGH zu erhebenden Beschwerdeschriftsatz zu beziehen. Daraus folgt, daß die beim VfGH verspätet erhobene, dessen ungeachtet jedoch dem VwGH nach Ablehnung abgetretene Sukzessivbeschwerde durch den VwGH wegen Versäumung der ursprünglichen Beschwerdefrist (§ 82 Abs 1 und § 35 Abs 2 VerfGG) gemäß § 34 Abs 1 VwGG zurückzuweisen war.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995170125.X04Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
20.04.2012