RS Vwgh 1995/6/26 91/10/0165

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1995
beobachten
merken

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §9 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 91/10/0174

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 9 Abs 1 LMG 1975 wurde geschaffen, weil durch gesundheitsbezogene Werbung eine Irreführung der Konsumenten im breiten Ausmaß erfolgen kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991100165.X01

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten