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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §73 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2264/80 E 16. Dezember 1980 VwSlg 10929 A/1982 RS 1Stammrechtssatz
Ein Devolutionsantrag ist mangels Säumnis unzulässig, wenn der Bescheid in einem Mehrparteienverfahren auch nur einer der Parteien zugestellt wurde.
Schlagworte
Parteistellung ParteienantragOffenbare Unzuständigkeit des VwGH DiversesVerletzung der Entscheidungspflicht Allgemein Behördliche AngelegenheitenMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONVerletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung - EinstellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995100044.X03Im RIS seit
24.01.2001Zuletzt aktualisiert am
03.02.2010