RS Vwgh 1995/6/27 95/11/0104

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Veröffentlicht am 27.06.1995
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
43/01 Wehrrecht allgemein

Norm

AVG §68 Abs1;
WehrG 1990 §36a Abs1 Z2 idF 1992/690;

Rechtssatz

Mit dem Vorbringen, er beschäftige jetzt acht Arbeitnehmer, macht der Wehrpflichtige in Ansehung eines neuerlichen Befreiungsbegehrens insoferne eine maßgebliche Änderung des Sachverhaltes geltend, als sich die von seinem Unternehmen erbrachten Arbeiten und auch die diesbezüglich vorzunehmenden Dispositionen erheblich von denen eines "Einmannbetriebes" unterscheiden.

Schlagworte

Zurückweisung wegen entschiedener Sache

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995110104.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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