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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §199;Rechtssatz
Erhob der Käufer einer Liegenschaft gegen die Vorschreibung von Grunderwerbsteuer Berufung, über welche mit Berufungsvorentscheidung entschieden wurde, so bildet diese Berufungsvorentscheidung keinen einheitlichen Abgabenbescheid. Somit steht die Rechtskraft diese Bescheides einer allfälligen Festsetzung gegenüber dem Verkäufer nicht im Wege (Hinweis Stoll, BAO Kommentar, 96).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993160030.X04Im RIS seit
07.06.2001Zuletzt aktualisiert am
05.02.2010