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41 Innere AngelegenheitenNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung von Bestimmungen des Stiftungs- und Fondsreorganisationsgesetzes mangels Eingriff in die Rechtssphäre des AntragstellersRechtssatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung von Teilen des §1 Abs1 lita sowie des §7 Stiftungs- und FondsreorganisationsG.
Das Stiftungs- und FondsreorganisationsG greift mit seinen bekämpften Bestimmungen nicht in bestehende Rechtspositionen (rechtlich geschützte Interessen) des Einschreiters ein, sondern verleiht anderen (nicht ihm) bestimmt umschriebene Rechte: Die Rechtsstellung des Antragstellers - der aus nicht (mehr) existenten eigenen Rechtspositionen im Grund nur ihm billig scheinende Ansprüche an den Gesetzgeber (auf Neuerrichtung eines Fonds zu seinen Gunsten) abzuleiten sucht - läßt es völlig unberührt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Stiftungs- und FondswesenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:G273.1990Dokumentnummer
JFR_10088875_90G00273_01