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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 1991 §2 Abs2 Z3;Rechtssatz
Bringt der Asylwerber gegen die sich bloß auf die Mitgliedschaft des Drittstaates zur FlKonv stützende Begründung der belBeh weder in tatsächlicher noch rechtlicher Hinsicht etwas vor, geht er somit über die Heranziehung dieses Ausschlußgrundes völlig hinweg, so vermag auch der VwGH der belBeh im Hinblick auf seine ständige Rechtsprechung zum Begriff der Verfolgungssicherheit gem § 2 Abs 2 Z 3 AsylG 1991 (Hinweis E 27.5.1993, 93/01/0256 und E 24.11.1993, 93/01/0357) nicht entgegenzutreten (Hinweis E 22.6.1994, 94/01/0430).
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994010299.X01Im RIS seit
20.11.2000