RS Vwgh 1995/6/28 95/21/0563

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Veröffentlicht am 28.06.1995
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AufG 1992 §6 Abs3;
B-VG Art18 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/05/18 95/18/0839 1

Stammrechtssatz

Der Auffassung des Fremden, daß § 6 Abs 3 AufenthaltsG 1992 die "Grundbedingung der Gesetzklarheit" vermissen lasse, vermag der VwGH nicht beizutreten. Allfälligen Pressemeldungen über einen "vereinfachten" Vollzug der "Ausländergesetze" kommt keine rechtserhebliche Bedeutung zu.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995210563.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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