RS Vfgh 1991/11/25 B905/91

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Veröffentlicht am 25.11.1991
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Index

10 Verfassungsrecht
10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof

Norm

ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit

Leitsatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen Aussichtslosigkeit

Rechtssatz

Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Tiroler Landesregierung.

Im vorliegenden Fall konnten die Antragsteller als Partner eines genehmigungsbedürftigen Vertrages nur durch die Versagung der behördlichen Genehmigung in ihren Rechten verletzt werden. Da dem in Rede stehenden Rechtserwerb die Genehmigung erteilt wurde, ist die Berufung der Antragsteller zu Recht zurückgewiesen worden.

Entscheidungstexte

  • B 905/91
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.11.1991 B 905/91

Schlagworte

VfGH / Verfahrenshilfe

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1991:B905.1991

Dokumentnummer

JFR_10088875_91B00905_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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