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10 VerfassungsrechtNorm
ZPO §63 Abs1 / AussichtslosigkeitLeitsatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags wegen AussichtslosigkeitRechtssatz
Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Erhebung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des Landesagrarsenates beim Amt der Tiroler Landesregierung.
Im vorliegenden Fall konnten die Antragsteller als Partner eines genehmigungsbedürftigen Vertrages nur durch die Versagung der behördlichen Genehmigung in ihren Rechten verletzt werden. Da dem in Rede stehenden Rechtserwerb die Genehmigung erteilt wurde, ist die Berufung der Antragsteller zu Recht zurückgewiesen worden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / VerfahrenshilfeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1991:B905.1991Dokumentnummer
JFR_10088875_91B00905_01