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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 90/19/0233 E 15. April 1991 RS 2Stammrechtssatz
Durch die bloße Zustellung eines Bescheides kann die Parteistellung und damit das Recht zur Einbringung der Berufung nicht begründet werden.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONParteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992070195.X03Im RIS seit
12.11.2001Zuletzt aktualisiert am
20.08.2010