RS Vwgh 1995/6/29 91/07/0095

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §66 Abs4;
VwGG §42 Abs2 Z3 litc;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0955/68 E 13. Dezember 1968 RS 3

Stammrechtssatz

Der Beschwerdepunkt "Verletzung des Parteiengehörs" ist dann nicht stichhältig, wenn dieser Umstand bereits in der Berufung gegen den erstinstanzlichen Bescheid vorgebracht wurde, wobei Gelegenheit bestand den Parteistandpunkt darzulegen (Tierseuchengesetz).

Schlagworte

ParteiengehörHeilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991070095.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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