RS Vwgh 1995/6/29 93/07/0060

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §42 Abs1;
WRG 1959 §138 Abs1 lita;
WRG 1959 §38 Abs1;
WRG 1959 §47 Abs1 lita;

Rechtssatz

Mangels Einholung einer wasserrechtlichen Bewilligung für eine innerhalb der Grenzen des Hochwasserabflusses eines Baches angelegten Christbaumkultur nach § 38 Abs 1 WRG ist diese als eigenmächtige Neuerung iSd § 138 Abs 1 lit a WRG anzusehen. Gebietet das öffentliche Interesse eine Beseitigung dieser Christbaumkultur, kann ein solcher Beseitigungsauftrag dem Inhalt nach den Adressaten dieses Auftrages nicht deswegen in seinen Rechten verletzen, weil er verfehlterweise auf § 47 Abs 1 lit a WRG anstatt auf § 138 Abs 1 lit a WRG iVm § 38 Abs 1 WRG gestützt wurde.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1993070060.X03

Im RIS seit

12.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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