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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1972 §18 Abs1 Z2;Rechtssatz
Eine Lebensversicherung, die ein selbständig Erwerbstätiger auf seine Person nimmt, stellt in der Regel einen außerbetrieblichen Vorgang dar; dies muß jedoch nicht ausnahmslos der Fall sein. Für eine Zuordnung zur betrieblichen Sphäre muß aus den Umständen klar erkennbar sein, daß der Abschluß der Lebensversicherung im betrieblichen Interesse erfolgt und daß die Verfolgung privater Zwecke ausgeschlossen oder unbedeutend ist (Hinweis E 22.10.1991, 91/14/0043).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1993150110.X02Im RIS seit
30.01.2002