RS Vwgh 1995/6/29 94/15/0103

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

BAO §188 Abs1
BAO §191 Abs3
GewStG §4 Abs1
UStG 1972 §19 Abs1
VwGG §34 Abs1

Beachte


Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
94/15/0105
94/15/0106
94/15/0107

Rechtssatz

Hinsichtlich Gewerbesteuer und Umsatzsteuer kommt - anders als bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften - betreffend Bescheide, die an eine Personenvereinigung gerichtet sind, den einzelnen Gesellschaftern kein Beschwerderecht zu (Hinweis B 15.12.1994, 94/15/0151; B 11.8.1993, 91/13/0159).

Schlagworte

Beschwerderecht Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete Finanzverwaltung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994150103.X01

Im RIS seit

06.05.2021

Zuletzt aktualisiert am

07.05.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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