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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §188 Abs1Beachte
Rechtssatz
Hinsichtlich Gewerbesteuer und Umsatzsteuer kommt - anders als bei der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften - betreffend Bescheide, die an eine Personenvereinigung gerichtet sind, den einzelnen Gesellschaftern kein Beschwerderecht zu (Hinweis B 15.12.1994, 94/15/0151; B 11.8.1993, 91/13/0159).
Schlagworte
Beschwerderecht Personenvereinigungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere Rechtsgebiete FinanzverwaltungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994150103.X01Im RIS seit
06.05.2021Zuletzt aktualisiert am
07.05.2021