RS Vwgh 1995/6/29 94/07/0048

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Veröffentlicht am 29.06.1995
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Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

WRG 1959 §14;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/07/0050

Rechtssatz

Das E vom 30.6.1955, 234/52, besagt nicht, daß Verkehrsverbindungen ohne Rücksicht auf ihre Notwendigkeit aufrecht zu erhalten seien; dieses Erkenntnis beschäftigt sich mit der Frage, wann von einer Entbehrlichkeit der Herstellung solcher Verkehrsanlagen durch Zusammenlegung von Grundstücken die Rede sein kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1994070048.X02

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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