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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §14;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 94/07/0050Rechtssatz
Das E vom 30.6.1955, 234/52, besagt nicht, daß Verkehrsverbindungen ohne Rücksicht auf ihre Notwendigkeit aufrecht zu erhalten seien; dieses Erkenntnis beschäftigt sich mit der Frage, wann von einer Entbehrlichkeit der Herstellung solcher Verkehrsanlagen durch Zusammenlegung von Grundstücken die Rede sein kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1994070048.X02Im RIS seit
12.11.2001